Landgericht Bonn, 2023-02-08, 30 O 31/21

30 O 31/21Kantonsgericht08.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 30 O 31/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-02-08

Aktenzeichen: 30 O 31/21

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0208.30O31.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen

Tenor

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 99.555,50 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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