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63 Qs-920 Js 1126/22-6/23•Landgericht Bonn, 2023-01-30, 63 Qs-920 Js 1126/22-6/23
63 Qs-920 Js 1126/22-6/23Kantonsgericht30.01.2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-30
Aktenzeichen: 63 Qs-920 Js 1126/22-6/23
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:0130.63QS920JS1126.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. große Strafkammer
beschlossen:
Die Entscheidung über die Beschwerde des Dritten, Herrn A, vom 04.12.022 wird zurückgestellt, bis die dem Bevollmächtigten, Herrn Rechtsanwalt B, verwehrte Akteneinsicht gewährt wurde und er Gelegenheit hatte, sich im Rahmen der Beschwerde zu äußern.
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