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17 O 89/22•Landgericht Bonn, 2022-12-22, 17 O 89/22
Entscheidungsdatum: 2022-12-22
Aktenzeichen: 17 O 89/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:1222.17O89.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 15.117,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 26.04.2022 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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