Landgericht Bonn, 2022-12-21, 27 KLs - 220 Js 110/21 - 3/22

27 KLs - 220 Js 110/21 - 3/22Kantonsgericht21.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 27 KLs - 220 Js 110/21 - 3/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-21

Aktenzeichen: 27 KLs - 220 Js 110/21 - 3/22

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:1221.27KLS220JS110.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. große Strafkammer

Tenor

für Recht erkannt:

Der Angeklagte ist der Vergewaltigung schuldig.

Er wird deshalb zu der Freiheitsstrafe von

drei Jahren

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.

Angewendete Vorschriften: § 177 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 1 StGB

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