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27 KLs - 220 Js 110/21 - 3/22•Landgericht Bonn, 2022-12-21, 27 KLs - 220 Js 110/21 - 3/22
27 KLs - 220 Js 110/21 - 3/22Kantonsgericht21.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-21
Aktenzeichen: 27 KLs - 220 Js 110/21 - 3/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:1221.27KLS220JS110.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. große Strafkammer
für Recht erkannt:
Der Angeklagte ist der Vergewaltigung schuldig.
Er wird deshalb zu der Freiheitsstrafe von
drei Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin.
Angewendete Vorschriften: § 177 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 1 StGB
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