Landgericht Bonn, 2022-11-14, 5 S 83/22

5 S 83/22Kantonsgericht14.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 83/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-14

Aktenzeichen: 5 S 83/22

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:1114.5S83.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

wird die Berufung der Klägerin und des (sonstigen) Beteiligten gegen als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin und dem (sonstigen) Beteiligten als Gesamtschuldner auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

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