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17 O 186/22•Landgericht Bonn, 2022-09-19, 17 O 186/22
Entscheidungsdatum: 2022-09-19
Aktenzeichen: 17 O 186/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0919.17O186.22.00
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24.891,02 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 % Punkten über dem Basiszinssatz ab 22.01.2022 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin EUR 459,50 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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