Landgericht Bonn, 2022-09-07, 17 O 27/22

17 O 27/22Kantonsgericht07.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 17 O 27/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-07

Aktenzeichen: 17 O 27/22

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0907.17O27.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

für Recht erkannt:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 5.355,00 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 9% Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 23.9.2021 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 527,00 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 12.03.2022 zu zahlen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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