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1 O 350/21•Landgericht Bonn, 2022-08-31, 1 O 350/21
Entscheidungsdatum: 2022-08-31
Aktenzeichen: 1 O 350/21
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0831.1O350.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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