Landgericht Bonn, 2022-07-26, 6 T 81/22

6 T 81/22Kantonsgericht26.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 6 T 81/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-26

Aktenzeichen: 6 T 81/22

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0726.6T81.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

beschlossen:

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 13.04.2022 (Az. 115 C 187/21) dahingehend abgeändert, dass die Kosten des Rechtsstreits allein die Klägerin zu tragen hat.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.