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11 O 64/21•Landgericht Bonn, 2022-07-19, 11 O 64/21
Entscheidungsdatum: 2022-07-19
Aktenzeichen: 11 O 64/21
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0719.11O64.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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