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15 O 93/22•Landgericht Bonn, 2022-06-30, 15 O 93/22
Entscheidungsdatum: 2022-06-30
Aktenzeichen: 15 O 93/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0630.15O93.22.00
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 34.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %punkten über dem Basiszinssatz seit 30.03.2022 Zug um Zug gegen Rückgabe des Wohnmobils Typ C D ##, Fahrzeug-Ident-Nr. XX##XXXXX##X##### zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 30.03.2022 mit der Rücknahme des vorbezeichneten Fahrzeugs im Annahmeverzug befindet.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.626,49 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 34.500,00 EUR festgesetzt.
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