Landgericht Bonn, 2022-05-11, 1 O 416/21

1 O 416/21Kantonsgericht11.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 416/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-11

Aktenzeichen: 1 O 416/21

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0511.1O416.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 2

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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