Landgericht Bonn, 2022-05-10, 3 O 201/22

3 O 201/22Kantonsgericht10.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 3 O 201/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-10

Aktenzeichen: 3 O 201/22

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0510.3O201.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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