Landgericht Bonn, 2022-04-29, 28 KLs 10-21

28 KLs 10-21Kantonsgericht29.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 28 KLs 10-21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-29

Aktenzeichen: 28 KLs 10-21

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0429.28KLS10.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. große Strafkammer als Jugendschutzkammer

Tenor

für Recht erkannt:

Der Angeklagte ist der schweren Misshandlung eines Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Er wird deshalb zu einer Freiheitsstrafe von

vier Jahren

verurteilt.

Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen trägt die Staatskasse soweit der Angeklagte freigesprochen wurde. Ansonsten trägt der Angeklagte die Kosten des Verfahrens sowie seine Auslagen.

Angewendete Vorschriften :

§§ 225 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt., Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 1. Alt., 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 1. Alt., 52 StGB

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