Landgericht Bonn, 2022-04-27, 2 O 254/21

2 O 254/21Kantonsgericht27.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 2 O 254/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-27

Aktenzeichen: 2 O 254/21

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0427.2O254.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 2

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.717,40 EUR nebst Zinsen in Höhe von Basiszinssatz zuzüglich 3 Prozentpunkten hierauf seit dem 1. Juli 2021 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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