Landgericht Bonn, 2022-03-24, 17 O 209/21

17 O 209/21Kantonsgericht24.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 17 O 209/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-24

Aktenzeichen: 17 O 209/21

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0324.17O209.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

1. Für Recht erkannt: Das Versäumnisurteil vom 02.12.2021 wird aufrechterhalten.

2. Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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