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15 OH 19/21•Landgericht Bonn, 2022-02-23, 15 OH 19/21
Entscheidungsdatum: 2022-02-23
Aktenzeichen: 15 OH 19/21
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0223.15OH19.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
beschlossen:
Die Kostenvorschussrechnung Nr. #0000000 – ## vom 28.06.2021 über 1.010,73 € wird auf 360,99 € herabgesetzt. Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
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