Landgericht Bonn, 2022-02-09, 1 O 268/20

1 O 268/20Kantonsgericht09.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 268/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-09

Aktenzeichen: 1 O 268/20

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0209.1O268.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Für Recht erkannt:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 93,69 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 13 % und die Beklagte zu 87 %.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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