Landgericht Bonn, 2022-02-08, 15 O 101/21

15 O 101/21Kantonsgericht08.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 15 O 101/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-08

Aktenzeichen: 15 O 101/21

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0208.15O101.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

für Recht erkannt:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.267,50 EUR nebst jährlichen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.02.2021, Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeuges Audi A6 Avant, FIN XXXXXX0X0XX000000, zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.295,43 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 18 % und die Beklagte zu 82 %.

  2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

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