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12 O 39/18•Landgericht Bonn, 2022-01-28, 12 O 39/18
Entscheidungsdatum: 2022-01-28
Aktenzeichen: 12 O 39/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0128.12O39.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
für R e c h t erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 482.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.11.2017 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 75.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.08.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits einschließlich des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 59 % und der Kläger zu 41 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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