Landgericht Bonn, 2022-01-11, 2 O 246/21

2 O 246/21Kantonsgericht11.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 2 O 246/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-11

Aktenzeichen: 2 O 246/21

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0111.2O246.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 49.427,89 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.12.2020 Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeuges der Marke W X,0l FGH mit der Fahrgestellnummer WECYYYXCRWDXXXXXX zu zahlen.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 30 % und die Beklagte 70 %.

  4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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