Landgericht Bonn, 2021-12-22, 1 O 228/21

1 O 228/21Kantonsgericht22.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 228/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-22

Aktenzeichen: 1 O 228/21

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:1222.1O228.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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