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1 O 228/21•Landgericht Bonn, 2021-12-22, 1 O 228/21
Entscheidungsdatum: 2021-12-22
Aktenzeichen: 1 O 228/21
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:1222.1O228.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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