Landgericht Bonn, 2021-12-06, 63 Qs-330 Js 88/21-67/21

63 Qs-330 Js 88/21-67/21Kantonsgericht06.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 63 Qs-330 Js 88/21-67/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-06

Aktenzeichen: 63 Qs-330 Js 88/21-67/21

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:1206.63QS330JS88.21.67.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. große Strafkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des vormaligen Beschuldigten wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 05.08.2021 aufgehoben und dem vormaligen Beschuldigten Rechtsanwalt Dr. X, Ystraße 00, 00000 Z, als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des vormaligen Beschuldigten werden der Staatskasse auferlegt.

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