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63 Qs-330 Js 88/21-67/21•Landgericht Bonn, 2021-12-06, 63 Qs-330 Js 88/21-67/21
63 Qs-330 Js 88/21-67/21Kantonsgericht06.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-06
Aktenzeichen: 63 Qs-330 Js 88/21-67/21
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:1206.63QS330JS88.21.67.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. große Strafkammer
Auf die sofortige Beschwerde des vormaligen Beschuldigten wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 05.08.2021 aufgehoben und dem vormaligen Beschuldigten Rechtsanwalt Dr. X, Ystraße 00, 00000 Z, als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des vormaligen Beschuldigten werden der Staatskasse auferlegt.
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