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8 S 124/21•Landgericht Bonn, 2021-11-30, 8 S 124/21
Entscheidungsdatum: 2021-11-30
Aktenzeichen: 8 S 124/21
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:1130.8S124.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg (127 C 44/20) vom 30.07.2021 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 76,21 EUR festgesetzt.
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