Landgericht Bonn, 2021-11-30, 5 S 70/21

5 S 70/21Kantonsgericht30.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 70/21 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-30

Aktenzeichen: 5 S 70/21

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:1130.5S70.21.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 31.05.2021 (Az.:13 C 158/21) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 900,00 Euro festgesetzt.

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