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5 S 70/21•Landgericht Bonn, 2021-11-30, 5 S 70/21
Entscheidungsdatum: 2021-11-30
Aktenzeichen: 5 S 70/21
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:1130.5S70.21.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 31.05.2021 (Az.:13 C 158/21) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 900,00 Euro festgesetzt.
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