Landgericht Bonn, 2021-11-12, 9 O 22/21

9 O 22/21Kantonsgericht12.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 9 O 22/21 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-12

Aktenzeichen: 9 O 22/21

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:1112.9O22.21.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Gegen die Schuldnerin wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 60.000,00 EUR festgesetzt, sowie ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 15.000,00 EUR ein Tag Ordnungshaft, die an dem Geschäftsführer der Schuldnerin Herrn A zu vollziehen ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin (§ 891 S. 3 i.V.m. §§ 91 ff. ZPO). Der Streitwert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.

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