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19 O 212/20•Landgericht Bonn, 2021-09-23, 19 O 212/20
Entscheidungsdatum: 2021-09-23
Aktenzeichen: 19 O 212/20
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0923.19O212.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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