Landgericht Bonn, 2021-09-08, 1 O 110/21

1 O 110/21Kantonsgericht08.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 110/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-08

Aktenzeichen: 1 O 110/21

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0908.1O110.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Für Recht erkannt:

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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