Landgericht Bonn, 2021-09-06, 15 O 356/20

15 O 356/20Kantonsgericht06.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 15 O 356/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-09-06

Aktenzeichen: 15 O 356/20

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0906.15O356.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

  1. Gemäß § 320 ZPO wird der Tatbestand des Urteils vom 20.05.2021 dahingehend berichtigt, dass auf Seite 3 in Absatz 3 zwischen die Wörter "wegen" und "Krankeit" das Wort "behaupteter" eingefügt wird;

  2. auf Seite 3 in Absatz 4 nach dem Wort Klägerin die Worte ", die Streithelferin zu 1)," eingefügt werden;

  3. auf Seite 4 in der letzten Zeile das Wort "er" gegen das Wort "sie" ersetzt wird.

Der weitergehende Antrag auf Berichtigung wird zurückgewiesen, da eine Unrichtigkeit des Tatbestandes nicht vorliegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.