Landgericht Bonn, 2021-08-19, 22 KLs-781 Js 410/20-19/21

22 KLs-781 Js 410/20-19/21Kantonsgericht19.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 22 KLs-781 Js 410/20-19/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-19

Aktenzeichen: 22 KLs-781 Js 410/20-19/21

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0819.22KLS781JS410.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Jugendkammer als Jugendschutzkammer

Tenor

Der Angeklagte ist des sexuellen Missbrauchs von Kindern in 38 Fällen schuldig.

Er wird daher zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

4 Jahren

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers.

Angewendete Vorschriften:

§§ 176 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 3b) (in den Fassungen vom 27.01.2015 und vom 13.03.2020), 184b Abs. 3 (in den Fassungen vom 01.07.2017 und 13.03.2020), 53 StGB

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