Landgericht Bonn, 2021-07-28, 17 O 457/20

17 O 457/20Kantonsgericht28.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 17 O 457/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-28

Aktenzeichen: 17 O 457/20

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0728.17O457.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

1. Das Versäumnisurteil vom 28.04.2021 wird aufrechterhalten.

2. Die Klägerin trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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