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17 O 457/20•Landgericht Bonn, 2021-07-28, 17 O 457/20
Entscheidungsdatum: 2021-07-28
Aktenzeichen: 17 O 457/20
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0728.17O457.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer des Landgerichts
1. Das Versäumnisurteil vom 28.04.2021 wird aufrechterhalten.
2. Die Klägerin trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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