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6 T 84/21•Landgericht Bonn, 2021-07-12, 6 T 84/21
Entscheidungsdatum: 2021-07-12
Aktenzeichen: 6 T 84/21
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0712.6T84.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers vom 06.05.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 15.04.2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerdeführer zu tragen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Beschwerdewert wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
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