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1 O 213/20•Landgericht Bonn, 2021-06-16, 1 O 213/20
Entscheidungsdatum: 2021-06-16
Aktenzeichen: 1 O 213/20
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0616.1O213.20.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: BGB § 434 Abs. 1
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.084.480,00 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.05.2020 zu zahlen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
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