Landgericht Bonn, 2021-05-14, 2 O 329/20

2 O 329/20Kantonsgericht14.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 2 O 329/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-14

Aktenzeichen: 2 O 329/20

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0514.2O329.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 26.502,03 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 27.08.2020 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die A-Versicherungs-AG, zur Schadennummer X-XX-XXXXXXXX vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.028,28 EUR zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 13.11.2020 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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