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1 O 206/20•Landgericht Bonn, 2021-03-17, 1 O 206/20
Entscheidungsdatum: 2021-03-17
Aktenzeichen: 1 O 206/20
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0317.1O206.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
weist die Kammer darauf hin, dass sie den tatsächlichen Vortrag der Klägerin im Schriftsatz vom 24.02.2021, was die Frage von Nachlieferungen von im Open-House-Verfahren gekauften Schutzmasken in anderen Vertragsverhältnissen und die Entgegennahme von Anlieferungen nach dem 30.04.2020 angeht (S. 12-21 des Schriftsatzes), für entscheidungserheblich hält.
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