Landgericht Bonn, 2021-03-05, 11 O 65/19

11 O 65/19Kantonsgericht05.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 11 O 65/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-05

Aktenzeichen: 11 O 65/19

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0305.11O65.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.393,60 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.12.2018 zu zahlen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte einschließlich der Kosten der Streithelferin.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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