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1 O 144/20•Landgericht Bonn, 2021-01-27, 1 O 144/20
Entscheidungsdatum: 2021-01-27
Aktenzeichen: 1 O 144/20
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0127.1O144.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: AVB WasserV § 30; AVB WasserV § 20
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 180.680,45 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 228.906,63 € vom 03.01.2018 bis zum 21.01.2019 und aus 180.680,45 € seit dem 22.01.2019 sowie weitere 3.660,80 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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