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17 O 146/17•Landgericht Bonn, 2021-01-21, 17 O 146/17
Entscheidungsdatum: 2021-01-21
Aktenzeichen: 17 O 146/17
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0121.17O146.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 64 % und die Beklagte zu 36 %.
Die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Berlin entstandenen Mehrkosten werden dem Kläger auferlegt.
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