Landgericht Bonn, 2021-01-19, 5 S 88/20

5 S 88/20Kantonsgericht19.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 5 S 88/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-19

Aktenzeichen: 5 S 88/20

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0119.5S88.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Berufung der Klägerin vom 08.09.2020 gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 11.08.2020 (Az. 106 C 365/19) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert wird für beide Instanzen auf € 3.822,34 festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.