Landgericht Bonn, 2020-12-18, 1 O 80/20

1 O 80/20Kantonsgericht18.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 80/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-18

Aktenzeichen: 1 O 80/20

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:1218.1O80.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: StVG § 1; StVO § 9; StVO § 1 StVO § 5

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.450,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 09.05.2020 zu zahlen;

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreites tragen der Kläger zu 71% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 29%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils für die Beklagten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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