Landgericht Bonn, 2020-11-18, 1 O 396/19

1 O 396/19Kantonsgericht18.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 396/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-18

Aktenzeichen: 1 O 396/19

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:1118.1O396.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: BGB § 839; BLV § 50; VwGO § 123

Tenor

  1. Das Versäumnisurteil des Landgerichts Bonn -1 O 396/19- vom 06.05.2020 wird aufrechterhalten.

  2. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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