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29 OWi 1/20•Landgericht Bonn, 2020-11-11, 29 OWi 1/20
Entscheidungsdatum: 2020-11-11
Aktenzeichen: 29 OWi 1/20
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:1111.29OWI1.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer für Bußgeldsachen des Landgerichts
Die Betroffene ist des Verstoßes gegen die Verpflichtung, durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten zu gewährleisten, schuldig.
Die Betroffene wird deswegen zu einer Geldbuße von
900.000 Euro
verurteilt.
Die Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:
Art. 32 Abs. 1, 2; 83 Abs. 1, 2, 4 DS-GVO
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