Landgericht Bonn, 2020-11-11, 29 OWi 1/20

29 OWi 1/20Kantonsgericht11.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 29 OWi 1/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-11

Aktenzeichen: 29 OWi 1/20

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:1111.29OWI1.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer für Bußgeldsachen des Landgerichts

Tenor

Die Betroffene ist des Verstoßes gegen die Verpflichtung, durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten zu gewährleisten, schuldig.

Die Betroffene wird deswegen zu einer Geldbuße von

900.000 Euro

verurteilt.

Die Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften:

Art. 32 Abs. 1, 2; 83 Abs. 1, 2, 4 DS-GVO

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