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1 O 51/20•Landgericht Bonn, 2020-10-21, 1 O 51/20
Entscheidungsdatum: 2020-10-21
Aktenzeichen: 1 O 51/20
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:1021.1O51.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: GWB § 97; VOB/A § 2 Abs. 1; VOB/A § 16 d; BGB § 280 Abs. 1
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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