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2 O 270/18•Landgericht Bonn, 2020-10-07, 2 O 270/18
Entscheidungsdatum: 2020-10-07
Aktenzeichen: 2 O 270/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:1007.2O270.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Für Recht erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 149.607,98 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.08.2017 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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