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27 Qs 12/20•Landgericht Bonn, 2020-10-07, 27 Qs 12/20
Entscheidungsdatum: 2020-10-07
Aktenzeichen: 27 Qs 12/20
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:1007.27QS12.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. große Strafkammer des Landgerichts
Die Beschwerde wird auf Kosten der Beschwerdeführerin als unbegründet verworfen.
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