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19 O 251/19•Landgericht Bonn, 2020-09-17, 19 O 251/19
Entscheidungsdatum: 2020-09-17
Aktenzeichen: 19 O 251/19
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0917.19O251.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer des Landgericht
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 7.273,51 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 21.08.2018 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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