Landgericht Bonn, 2020-09-01, 24 Ks-900 Js 573/19-13/19

24 Ks-900 Js 573/19-13/19Kantonsgericht01.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 24 Ks-900 Js 573/19-13/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-01

Aktenzeichen: 24 Ks-900 Js 573/19-13/19

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0901.24KS900JS573.19.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Strafkammer als Schwurgerichtskammer

Tenor

Der Angeklagte ist des Totschlags durch Unterlassen schuldig.

Er wird zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen.

§§ 212 Abs. 1, 13 Abs. 1 StGB

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