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1 O 352/19•Landgericht Bonn, 2020-08-19, 1 O 352/19
Entscheidungsdatum: 2020-08-19
Aktenzeichen: 1 O 352/19
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0819.1O352.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
für Recht erkannt:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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