Landgericht Bonn, 2020-08-03, 4 T 199/20

4 T 199/20Kantonsgericht03.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 4 T 199/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-03

Aktenzeichen: 4 T 199/20

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0803.4T199.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgericht

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 10.06.2020 wird aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass das Kind des Schuldners C, geboren am ##.##.2007, bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens unberücksichtigt zu bleiben hat.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.

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