Landgericht Bonn, 2020-07-29, 1 O 417/19

1 O 417/19Kantonsgericht29.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bonn — 1 O 417/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-29

Aktenzeichen: 1 O 417/19

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0729.1O417.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: VerpackG § 9; UWG § 3a / UWG §3; BGB §12

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass der ursprüngliche Klageantrag zu I. aus der Klageschrift vom 03.11.2019 zulässig und begründet war und aufgrund der Unterlassungserklärung des Beklagten vom 16.01.2020 nicht mehr zulässig und begründet ist.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

  4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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